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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand vom 19. Mai 2021

Präambel

Mit den AGB soll ein gerechter Interessenausgleich zwischen Visualis by Richard Elmer und Auftraggeber erreicht werden.

1. Vertragsbedingungen

1.1 Zweck – Die nachfolgenden AGB dienen als Rechtsgrundlage für Aufträge zwischen Visualis by Richard Elmer als Auftragsnehmer (nachfolgend als Visualis bezeichnet) und der Auftraggeber, welche bei Visualis eine fotografische, eine filmische und/oder eine gestalterische Arbeit bestellt. Soweit nicht anders vereinbart, gelten diese AGB als integrierter Bestandteil bei jedem Auftrag. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Visualis hätte deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.2 Beginn – Das Vertragsverhältnis kommt mit der Annahme seitens Visualis durch die vom Auftraggeber aufgegebene Bestellung zustande.

Auf der Grundlage der zur Verfügung gestellten Informationen wird dem Kunden eine Offerte erstellt. Sind die gegebenen Informationen ungenau oder unvollständig, verstehen sich die Preise in der Offerte als Richtwerte und werden nachträglich angepasst.

Sofern nicht anders vereinbart, beginnt das Vertragsverhältnis mit der Akontozahlung (Ausnahmen seitens Visualis vorbehalten). Visualis behält sich das Recht vor, Bestellungen abzulehnen.

1.3 Abweichungen – Zukünftige Änderungen und Ergänzungen zu den vorliegenden AGB können nur schriftlich begründet werden und bedürfen zur Wirksamkeit der Bestätigung beider Parteien. Gleiches gilt für den zukünftigen Verzicht auf die Schriftform.

2. Rechte und Pflichten von Visualis

2.1 Leistungen – Visualis ist für die Leistungserbringung gemäss der vom Auftraggeber beanspruchten Arbeiten verantwortlich. Dabei verpflichtet sich Visualis die vom Auftraggeber übertragenen Aufgaben sorgfältig und nach bestem Wissen und Gewissen im Interesse des Auftraggebers auszuführen.

Für die Vergabe von Fremdleistungen, die für die Erfüllung eines Auftrages erforderlich sind, ist Visualis in allen Belangen frei, beispielsweise können in- und ausländische Unternehmen, Partnerfirmen, Freelancer bzw. Dritte beigezogen werden, solange diese zur Erfüllung der Leistung dienen. Auch Änderungen vorzunehmen, liegen hierbei im Ermessen von Visualis.

Sollten bei Fremdleistungen Anzahlungen erforderlich werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, einen angemessenen Vorschuss für die zu erwartenden Kosten zu zahlen.

Sollten für den Einkauf von Fremdleistungen grössere Geldbeträge erforderlich sein, verpflichtet sich der Auftraggeber, diese direkt zu begleichen.

2.2 Zusatzleistungen, Neben- und Reisekosten - Der Auftraggeber erstattet Visualis die Kosten und Spesen für Reisen, die nach vorheriger Abstimmung zwecks Durchführung und Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.

Soweit keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen ist, werden Zusatzleistungen nach Aufwand gesondert verrechnet. Zusatzleistungen können sein: Recherche, Änderungen des Auftragsvolumens, Autorkorrekturen, Produktions-überwachung, Abklärungen und Einholen von Genehmigungen bei Ämtern und Behörden, etc.

2.3 Leistungsunterbindung – Visualis ist bei Nichteinhaltung einer Pflicht des Auftraggebers, sei dies vorsätzlich, unwissentlich oder fremdverschuldet zum umgehenden Stopp der Arbeiten oder zur Beendigung des Auftragsverhältnisses berechtigt.

Durch die Behebung des Missstandes kann sich der Auftraggeber, wenn möglich, von der jeweiligen Sanktion befreien.

Bei einer schwerwiegenden oder wiederholten Pflichtverletzung behält sich Visualis sowohl die frist- und entschädigungslose Vertragsbeendigung, als auch den Rechtsweg vor.

2.4 Mitteilungen – Visualis ist berechtigt, sämtliche Mitteilungen per E-Mail an den Auftraggeber zu richten, eingenommen aber nicht ausschliesslich, Informationen die im Zusammenhang mit einem Auftrag stehen, Daten, Rechnungen, Zahlungserinnerungen, usw.

2.5 Aufbewahrung – Visualis ist nach Abschluss des Auftrags nicht verpflichtet, Projektdaten, Rohdaten (Film & Foto) oder sonstige Unterlagen, welche vom Auftraggeber zugestellt worden sind, aufzubewahren. Sollte der Auftraggeber eine gesicherte Aufbewahrung wünschen, hat er dies bis spätestens zum Projektabschluss schriftlich mitzuteilen.

2.6 Urheberrechte – Bei den erteilten Aufträgen liegen die Urheberrechte bei Visualis.

Die Arbeiten von Visualis dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck verwendet werden. Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gilt als Zweck nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck.

Dem Auftraggeber wird ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt, es sei denn beide Parteien treffen eine ausdrücklich abweichende Vereinbarung.

Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars.

Ohne ein ausdrückliches Einverständnis von Visualis ist der Auftraggeber nicht berechtigt, etwaige Änderungen an den geschaffenen Werken vorzunehmen, Kopien zu erstellen oder das Werk zu vervielfältigen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetz (URG).

2.7 Referenzen – Visualis behält sich das Recht vor, von allen produzierten Arbeiten Belege aufzubewahren und/oder diese in elektronischer Form auf seiner eigenen Website als Referenz zu nutzen, in Drucksachen, bei Ausstellungen und bei Gesprächen mit potentiellen Auftraggebern auf die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber und auf die für ihn geschaffenen Arbeiten hinzuweisen.

Mit der Referenznutzung und Erwähnung seines Namens/Logos erklärt sich der Auftraggeber ausdrücklich einverstanden.

2.8 Anpassungen – Visualis behält sich das Recht vor, diese AGB oder eine Offerte bzw. einzelne Bestandteile davon, jederzeit an sich ändernde Gegebenheiten anzupassen. Die neue Version der AGB tritt durch Publikation auf der Website in Kraft.

Für bereits laufende Aufträge gilt bis zur Beendigung oder Ablauf der Mindestlaufzeit (u.a. wiederkehrende Leistungen) grundsätzlich die Version, welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft war, es sei denn, der Auftraggeber habe einer neueren Version der AGB zugestimmt.

3. Rechte und Pflichten des Auftraggebers

3.1 Ausführung fotografischer und/oder filmischer Arbeiten - Vorbehältlich schriftlicher Vorgaben des Kunden bleibt die Gestaltung dieser Arbeiten voll und ganz dem Ermessen von Visualis. Insbesondere steht Visualis die alleinige Entscheidung über die technischen und künstlerischen Gestaltungsmittel, wie Bildkomposition, Beleuchtung, Auswahl der Mittel zu deren Umsetzung, etc. zu.

Bei der Ausführung fotografischer und/oder filmischer Arbeiten kann Visualis Hilfspersonen oder Partnerfirmen ihrer Wahl einsetzen.

Das erforderliche Aufnahme-Equipment wird von Visualis gestellt. Sollte das Equipment für die Erfüllung der Aufgabe nicht ausreichen, kann Visualis entsprechendes Equipment dazu mieten und die Mietkosten dem Auftraggeber weiterverrechnen.

3.2 Locations, Anlagen, Gegenstände, Personen etc. - Vorbehältlich gegensätzlicher schriftlicher Vereinbarung verpflichtet sich der Auftraggeber, dass die zur fotografischen und/oder filmischen Arbeit nötigen Orte (Locations), Anlagen, Gegenstände rechtzeitig gereinigt werden und Personen rechtzeitig zur Verfügung stehen.

Wenn der Auftraggeber angegeben hat, im Rahmen der Ausführung fotografischer und/oder filmischer Arbeiten (bestimmte) Personen aufzunehmen, so hat der Kunde dafür zu sorgen, dass diese Personen schriftlich ihre Zustimmung dazu und zum nachfolgenden Gebrauch der fotografischen Arbeit im Rahmen des Vertragszweckes gegeben haben.

Wenn der Auftraggeber dem Auftragnehmer Gegenstände und/oder Gerätschaften übergeben oder ihm bestimmte Orte angegeben hat, die im Rahmen des erteilten Auftrages fotografiert und/oder gefilmt werden sollen, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass kein Recht Dritter der Erstellung der fotografischen Arbeit und deren anschliessenden Gebrauch im Rahmen des Vertragszweckes entgegensteht.

Falls die in den Absätzen 3.1. und 3.2 vorgesehenen Verpflichtungen verletzt werden, verpflichtet sich der Kunde, Visualis jede Zahlung (z.B. Schadenersatz) zurückzuerstatten, zu dem sie zugunsten der Berechtigten verpflichtet werden könnte, und sie für sämtliche im Zusammenhang mit der Bereinigung der Situation anfallenden Kosten (z.B. Kosten im Zusammenhang mit Vergleichs- oder Gerichtsverhandlungen) zu entschädigen.

3.3 Verschiebungen / Stornierungen - Verschiebt oder storniert der Kunde eine Aufnahmesitzung weniger als drei Tage vor ihrem Termin (auch wegen ungünstiger Wetterverhältnisse) oder kommt er seinen Verpflichtungen z.B. gemäss 3.2 nicht nach, so hat Visualis Anspruch auf Ersatz der bereits angefallenen Kosten (inkl. Drittkosten).

3.4 Bezahlung – Der Auftraggeber ist zur Zahlung der Kosten während der gesamten Auftragsdauer, unter Beachtung der Zahlungsbedingungen und einhergehender Fristen, verpflichtet.

3.5 Nutzung – Der Auftraggeber erhält mit der vollständigen Begleichung des vereinbarten Honorars die Nutzungsrechte am Endresultat. Dem Auftraggeber wird nur das vereinbarte Endresultat geschuldet. Die Entwürfe, Ideenskizzen, Scribbles, Themes/Templates, Projektdaten, Rohdaten von Film- und Fotos bleiben Eigentum von Visualis.

Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Visualis.

Der Auftraggeber ist zur ordentlichen Nutzung des Endresultats verpflichtet. Beim Wiederverkauf bzw. einer unentgeltlicher Weitergabe von bestimmten Nutzungsrechten ist der Auftraggeber zu Unterrichtung des jeweiligen Dritten verantwortlich und haftet vollumfänglich für diese.

3.6 Beanstandungen – Die erbrachten Leistungen und gelieferten Arbeiten (Endprodukt) sind sofort bei Empfang vom Auftraggeber zu prüfen. Beanstandungen müssen umgehend nach Erhalt, Freigabe oder (Live-) Aufschaltung, in schriftlicher Form erfolgen. Sollte keine Beanstandung erfolgen, gilt das Endprodukt als mängelfrei abgenommen. Bei begründeten Mängeln erfolgt eine, innert angemessener Frist, Nachbesserung und Behebung der Mängel durch Visualis. Eine vollständige Überarbeitung ist ausgeschlossen.

3.7 Zugestelltes Material und Inhalte – Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Vollständig- und Richtigkeit von Informationen und Daten. Visualis übernimmt keine Haftung für durch den Auftraggeber fehlerhaft oder unvollständig gelieferten Informationen und Daten. Korrekturen müssen vom Auftraggeber beauftragt werden.

Von Daten, die an Visualis geliefert werden, müssen beim Auftraggeber Sicherheitskopien oder Doppel vorhanden sein. Die Haftung für nicht zugestelltes Datenmaterial, Muster und weitere materielle und Immaterielle Güter ist ausgeschlossen.

3.8 Kontaktadressen - Der Auftraggeber ist bei Adressänderungen (E-Mail oder Post) zur Benachrichtigung von Visualis verpflichtet, um etwaigen Schwierigkeiten bei der Kontaktaufnahme vorzubeugen

4. Zahlungsbedingungen

Visualis verrechnet grundsätzlich gemäss des erstellten Auftrags.

Sofern nichts anderes vereinbart, wird bei der Auftragserteilung 50% des Gesamtbetrages fällig. Erstreckt sich die Leistung über einen längeren Zeitraum oder entstehen durch den Auftraggeber verschuldete Verzögerungen, so ist Visualis berechtigt , im Umfang der bereits geleisteten Arbeiten eine Zwischenrechnung zu stellen oder Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Aufwand zu verlangen.

Bei Überschreitung der offerierten Arbeiten wird der Auftraggeber rechtzeitig informiert und dem Auftraggeber wird eine zusätzliche Offerte erstellt. Gleiches gilt auch für Zusatzarbeiten.

Bei Abbruch von Projekten bzw. Arbeiten,  werden die bis zum Abbruch erbrachten Leistsungen in Rechnung gestellt.

5. Haftung

5.1 Haftung Visualis - Für Mängel oder Änderungswünsche die nicht mitgeteilt wurden, wird ausdrücklich keine Haftung übernommen.

Visualis haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, wobei der Anspruch auf den unmittelbar erlittenen Schaden und den Gegenwert der beanspruchten Leistung beschränkt ist. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für die Erfüllung der Arbeit hinzugezogener Personen sowie deren Verhalten.

Dies gilt auch für verbindlich vereinbarte Fristen, sofern der Auftraggeber sich nicht mehr rechtzeitig zurückmeldet, keine Freigaben erteilt oder Visualis Daten fehlen, die zur Ausführung und zum Einhalten von verbindlichen Fristen essentiell sind und zu Terminverschiebungen führen.

Visualis haftet nach geltendem nationalem Recht, jedoch nicht für immaterielle Schäden oder Einkommensverluste. Eine Haftung in Fällen höherer Gewalt ist ausgeschlossen.

5.2. Haftung des Auftraggebers – Der Auftraggeber haftet selbst für sämtliche Inhalte und Handlungen im Zusammenhang mit den von ihm genutzten Arbeiten. Gleiches gilt für den Schutz der Rechte Dritter, insbesondere urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Handlungen.

Eine Überprüfung, ob die Inhalte Rechte Dritter verletzen, findet nicht statt. Für eine mögliche Abstrafung durch Dritte ist der Auftraggeber alleine verantwortlich. Sollte Visualis dennoch wegen Verletzung von Schutzrechten in Anspruch genommen werden, wird der Auftraggeber Visualis entschädigungslos halten.

6. Sonstige Bestimmungen

Es gelten die allgemeinen Datenschutzbestimmungen oder vereinbarte auftragsspezifische. Grundsätzlich gilt Schweizer Recht oder bei Anfrage Art. 28 DSGVO (allfällig mit Vergütung).

Beide Parteien, sowie deren Hilfspersonen, verpflichten sich, sämtliche Informationen, welche im Zusammenhang mit den Leistungen unterbreitet oder angeeignet wurden, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen.

7. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung oder eine Beilage dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.

8. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Die vorliegenden AGB unterstehen schweizerischem Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Bestimmungen. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen ist das Gericht am Sitz von Visualis zuständig.

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